Ambulante Jugendhilfe bezeichnet einen Bereich der sozialen Arbeit, der sich auf die Unterstützung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in deren gewohnten Kontexten konzentriert. Im Gegensatz zu stationären Maßnahmen, bei denen Kinder und Jugendliche in Einrichtungen wie Wohngruppen betreut werden, findet die ambulante Jugendhilfe direkt im häuslichen Umfeld oder in der unmittelbaren Lebenswelt der Betroffenen statt.
Die Ziele der ambulanten Jugendhilfe sind vielfältig und richten sich nach den individuellen spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen der jungen Menschen und ihrer Familien. Dazu gehören:
Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung: Ziel ist es, Kinder und Jugendliche anhand ihrer Ressourcen in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen und ihnen zu helfen, soziale Kompetenzen zu entwickeln.
Unterstützung der Eltern in Erziehungsfragen: Die ambulante Jugendhilfe bietet Beratung und praktische Hilfen für Eltern und Sorgeberechtigte, um sie in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.
Stärkung des familiären Systems: Ambulante Jugendhilfe zielt darauf ab, die Familienstrukturen zu festigen und Eltern in Erziehungsfragen zu beraten und zu unterstützen, um ein positives und Familiensystem zu fördern und zu stärken.
Krisenintervention: In akuten Krisensituationen begleiten wir die Familie/ den Klienten, um Eskalationen zu vermeiden und Lösungswege zu entwickeln.
Vernetzung und Kooperation: Wir arbeiten eng mit Schulen, Ämtern, therapeutischen Einrichtungen und anderen sozialen Diensten zusammen, um eine ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten.
Ambulante Jugendhilfemaßnahmen sind flexibel und passen sich den individuellen Lebensumständen der Betroffenen an. Durch die Arbeit im gewohnten Umfeld der Kinder und Jugendlichen können Probleme direkt im Alltagskontext angegangen und bearbeitet werden.
Quick-Info
Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII) / Betreuung für UMA (ISE)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Clearing für UMA + Anschlussmaßnahme (§34, 41,42 SGB VIII)
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