Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

Logo_girl02_200Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen (SBW) der ISO-Hilfen bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 21 Jahren Hilfestellungen. Ziel des SBW ist es, Familien ersetzend / Familien ergänzend vergangenheitsbedingte milieu- und biografiebedingte Defizite aufzuarbeiten und den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Möglichkeiten und Erfahrungsfelder zu erschließen, in denen sie lebensnotwendige Kompetenzen erwerben können.

Darüber hinaus zählt es zu den wesentlichen Aufgaben des SBW, mit den jungen Menschen das alltägliche Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Ein neues, eigenes “zu Hause” zu gestalten, soziale Kontakte zu knüpfen und sie dahin gehend zu stabilisieren, dass sie eine Ausbildung beruflicher oder schulischer Art absolvieren können. Nach sich allmählich zurückziehender pädagogischer Hilfe sollen die jungen Menschen ihr Leben eigenständig und selbstverantwortlich führen können.

Hauptsächlich werden im jeweiligen Stadtgebiet geeignete Wohnungen durch die Einrichtung angemietet. Diese Wohnungen können nach Beendigung der Betreuungsmaßnahme von den jungen Menschen als Mieter übernommen werden. Die Betreuung erfolgt durch engagierte PädagogInnen.

Beim Einzug in die jeweiligen Wohnungen wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, in dem die Ziele, Betreuungsbedingungen und Finanzleistungen festgelegt werden. Die jungen Menschen erhalten das monatliche Haushalts- und Taschengeld nach festgelegten Modalitäten auf ihr Konto überwiesen und verwalten ihr Geld so weit wie möglich selbstständig. Es werden Haushaltsbücher geführt und je nach pädagogischem Erfordernis Nachweise über bestimmte Ausgaben eingefordert.

Die persönlichen Kontakte finden gemäß den im Hilfeplan festgelegten Erfordernissen statt, entweder in der Wohnung des jungen Menschen, in seinem soziokulturellen Umfeld oder im Büro der ISO-Hilfen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen können genderspezifisch oder von einem Mixed-Gender-Team betreut werden.

Aufgenommen werden sowohl Jugendliche und junge Erwachsene aus anderen betreuten Wohnformen unserer Einrichtung, wie auch jugendliche Quereinsteiger. Die Bewohner sollten mindestens 16 Jahre alt sein und ein ausreichendes Maß an Bereitschaft zur Zusammenarbeit, an Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung mitbringen.

Jugendliche und junge Volljährige mit akutem Drogen- und Alkoholproblem sowie besonders gewalttätige Jugendliche werden nicht aufgenommen. Die Einrichtung verfügt derzeit nicht über barrierefreie Unterbringungsmöglichkeiten